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trias Online-Publikation

Potenziale der neuen eGbR für Wohnprojekte

Gemeinschaftliche Wohnprojekte können je nach Zweck zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Die „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (GbR) ist eine davon. Mit dem Gesetz zur „Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG) wurde die GbR ab dem 01.01.2024 grundlegend überarbeitet und eine eingetragene GbR - kurz eGbR - eingeführt. Das neue Gesetz greift die bisherige Rechtsprechung und Praxis auf und verleiht der Personengesellschaft eine große Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitiger Stärkung der individuellen Rechte der Gesellschafter*innen.

Für Wohnprojekte ist die Gesetzesänderung relevant, weil die GbR sich bislang nur als "Rechtsform auf Zeit" vor dem Übergang in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder für Kleinstprojekte anbot. Mit der Schaffung der eGbR wird die Rechtsform auch als dauerhafter rechtlicher Rahmen für Wohnprojekte attraktiver. In unserer neuen trias Online-Publikation, geschrieben von der Rechtsanwältin Angelika Majchrzak-Rummel, erklären wir im Einzelnen, was die geänderte Rechtslage zur GbR/ eGbR für Wohnprojekte bedeutet.

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